Notschwimmsystem für Hubschrauber

UDE verkauft Rechte an Erfindung und Patentanmeldung an Airbus Helicopters Deutschland GmbH

Für den Fall einer Notwasserung müssen Hubschrauber mit Notschwimmsystemen ausgestattet sein, die Stabilität und Schwimmfähigkeit sicherstellen. Während bis 2021 nur nachgewiesen werden musste, dass der Helikopter nach dem Notwassern mit dem angebrachten Notschwimmsystem stabil in regelmäßigen Wellen schwimmt, schreiben die verschärften Regularien der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) nun vor, dass die Schwimmstabilität im Seegang durch Modellversuche in unregelmäßigen Wellen bei Seegangstärke 6 nachgewiesen werden muss.


Forscher des Instituts für Nachhaltige und Autonome Maritime Systeme (INAM) der Universität Duisburg-Essen (UDE) haben im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie dem Unternehmen Airbus Helicopters die Schwimmstabilität eines Helikopters dementsprechend untersucht. Dabei ist es Erfinder Prof. Bettar Ould el Moctar mit seinem Team an der UDE gelungen, neuartige Schwimmkörper für die Bestückung der Helikopter mit den neuen Notschwimmsystemen zu entwickeln. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Notschwimmsystemen gewährleistet die Erfindung auch bei rauem Seegang genügend Kentersicherheit. Während das Kentern bei einem der beiden neu entwickelten Notschwimmsysteme gänzlich ausgeschlossen werden kann, liegt die Kenterwahrscheinlichkeit beim anderen bei etwa einem Prozent. Gemäß EASA gilt Schwimmstabilität als nachgewiesen, wenn eine Kenterrate von drei Prozent mit intakten Schwimmkörpern bzw. 30 % mit einem beschädigten Schwimmkörper nicht überschritten wird.

Mit Unterstützung von PROvendis hat die Universität Duisburg-Essen nun die Rechte an der Erfindung sowie der darauf basierenden Patentanmeldung an Airbus Helicopters verkauft. Das Unternehmen will die Technologie nun weiterentwickeln und auf den Markt bringen.