Um Zeit und Kosten für diese Verfahren zu sparen, sind seit Längerem konkrete Pläne für das EU-Einheitspatent in Vorbereitung: Dieses würde vom Europäischen Patentamt erteilt werden und automatisch in allen EU-Staaten gelten. Ein zentrales Patentgericht würde alle Verletzungen verhandeln, sodass nicht länger parallele Verfahren in mehreren Ländern stattfänden.
Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Gesetze zum EU-Einheitspatent nun vorerst gestoppt. Nach Billigung der Gesetze durch Bundestag und Bundesrat ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vom Bundesverfassungsgericht gebeten worden, die Gesetze nicht auszufertigen – denn die Beschwerde sei nicht von vornherein aussichtslos. Bis es in Karlsruhe zu einer Entscheidung kommt, kann die europaweite Reform nicht in Kraft treten.
Die Zustimmung der drei EU-Länder mit den meisten Patenten – Deutschland, Frankreich und Großbritannien – ist Bedingung für die Umsetzung des EU-Einheitspatents. Die Entwicklungen in Deutschland verschieben den eigentlich für Dezember 2017 vorgesehenen Starttermin weiter nach hinten – nach der Verunsicherung durch das Brexit-Votum ein weiterer Rückschlag für das EU-Einheitspatent.