Die Fördermaßnahme verfolgt hierfür einen zweistufigen Ansatz:
- Phase 1: Validierung von Patenten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- Phase 2: Förderung von Verbundprojekten zur Weiterentwicklung hin zur Marktreife.
Der Fokus liegt auf der Steigerung der Anwendungsreife von Hochschulerfindungen (Prototypenförderung, proof-of-concept), um die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder Ausgründung aus Hochschulen zu verbessern.
Teilnahmeberechtigt sind in Phase 1 Forschungs- und Bildungseinrichtungen, in der optionalen Phase 2 Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in NRW. Die Einreichungsfrist für die aktuelle dritte Einreichungsrunde ist der 28.02.2025.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 und hier innerhalb der STEP-Verordnung. Das bedeutet: Geförderte Projekte müssen die Patentvalidierung in besonderen, strategisch wichtigen Sektoren oder die Sicherung ihrer Wertschöpfungsketten in der Europäischen Union zum Ziel haben. Diese Sektoren sind digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien.
Anträge können bis zur oben genannten Frist über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht werden.
Weitere Informationen
↗ Details zum Antragsverfahren und weitere Hinweise