Die Entwicklung von Software kann sich rechtlich auf zwei Ebenen abspielen. Denkbar ist zunächst eine technische Erfindung, die mit einem Patent abgesichert werden kann.
Was oft vergessen wird: Die Software kann auch urheberrechtlich geschützt sein. Neuheit ist dafür nicht Voraussetzung, lediglich das Vorliegen einer individuellen Leistung. Die Hürden sind hier nicht hoch. Scheidet ein Patentschutz aus, können daher häufig urheberrechtliche Verwertungen stattfinden.
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