Zuordnung von Rechten an IP
Wem gehört welches Hochschul-IP und wer darf es unter welchen Voraussetzungen nutzen? Forschungsergebnisse werden von Professoren*innen, Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Doktoranden, Studierenden und externen Forschenden geschaffen.
So vielfältig die Erschaffer*innen sind, so unterschiedlich kann die Zuordnung von Inhaberschaften und Nutzungsrechten am Hochschul-IP sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass manche Personen sogar eine „Doppelstellung“ innehaben: Sie sind weisungsgebundene Arbeitnehmer*innen und gleichzeitig freie Forschenden im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten. Hier tun sich bereits mehrere Weichen auf. Hinzu kommt, dass für Erfindungen, Urheberrechte, Software, Designs, Know-how und Daten wiederum voneinander abweichende gesetzliche IP-Regelungen gelten. Auf diesen Gleisen ist also ebenfalls Orientierung erforderlich. Last not least wird für Eigentum an Materialien noch der Herstellerbegriff aus dem - nicht auf IP ausgerichteten - Bürgerlichen Recht relevant.
Wir erklären Ihnen das System der Zuordnung und Nutzungsmöglichkeiten rund um das Thema Hochschul-IP, ohne den Blick auf die Praxis und die Herausforderungen an den Hochschulen zu verlieren. So führt die Teilnahme von Forscher*innen an einem Drittmittelprojekt nach unserer Ansicht zu flexiblen Bewertungsmöglichkeiten und einer durchaus pragmatischen Handhabung.
Inhalte
- Wer erbringt Forschungsergebnisse?
- Welche Arten von Forschungsergebnissen gibt es?
- Wem gehören Forschungsergebnisse?
- Wer erwirbt daran Nutzungsrechte und in welchem Umfang?
- Wie wirkt sich die Teilnahme von Forschenden an Drittmittelprojekten aus?
Infos zur Veranstaltung
Die Teilnahme ist nur vor Ort in Mülheim bei PROvendis möglich.
Unsere Räumlichkeiten sind begrenzt und damit auch die Zahl der Teilnehmenden, daher bitten wir um ausschließlich verbindliche Anmeldung! Sollte Ihnen die Teilnahme trotz Anmeldung kurzfristig nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte umgehend!
Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Die Anmeldung ist bis zum 30. Januar 2025 möglich:
Jetzt anmelden
Claudia Holthaus
akademie@provendis.info
+49 208 9410532
Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.
Der Verbund innovation2business.nrw wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.