Das GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen

13.05.2025
Nr.: W-009

An Hochschulen existiert ein enormes Spektrum spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, die zwar keine patentfähigen Erfindungen darstellen und dennoch einen beachtenswerten Marktwert haben. Solches Know-how war lange nicht ausreichend gesetzlich vor ungenehmigter Offenbarung und Nutzung durch Dritte geschützt.

Mit dem seit April 2019 geltenden Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegt nun ein Regelwerk vor, das wertvolle geheime Informationen jeglicher Art unter einen Schutz stellt, der mit Erfindungen vergleichbar ist. So können Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzforderungen auslösen, ohne dass es auf Kriterien wie Neuheit oder Erfindungshöhe der jeweiligen Information ankommt.

Das GeschGehG bietet daher weit mehr Potenzial, als die unspektakulär wirkende Bezeichnung zunächst vermuten lässt. Hochschulen und Wissenschaftler*innen können sich auf ein eigenständiges Stammgesetz stützen, das mit seinen Instrumenten wie ein Sonderschutzrecht für geheime Informationen funktioniert. Entscheidendes Kriterium für den Schutz einer Information als Geschäftsgeheimnis ist „lediglich“ die Vornahme angemessener Sicherungsmaßnahmen vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Das Know-how wird dadurch auch endgültig in die Riege der vermarktungsfähigen wissenschaftlichen Leistungen erhoben.

Inhalte

  • Welche Informationen können unter ein Geschäftsgeheimnis fallen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • Wie ist das Verhältnis zu den Sonderschutzrechten (Patent, Design und Urheberrecht)?
  • Welche Handlungen sind erlaubt und welche verboten?
  • Welche Folgen hat eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses?

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmende erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 12. Mai 2025 möglich:


Jetzt anmelden

Termin

  • 13.05.2025 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Dr. Nicolas Menzel (Innovationsmanager der PROvendis GmbH)

Claudia Holthaus

akademie@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund innovation2business.nrw wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.