Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

04.11.2025
Nr.: W-014

Für die Hochschulangehörigen an Hochschulen hat das seit 2018 geltende Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) spürbare Handlungsfreiräume und Rechtssicherheiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit von Lehrveranstaltungen mit sich gebracht.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsentation von Arbeitsergebnissen und die Weiternutzung von Lehrmaterialien durch einen größeren Kreis von Personen wurden erleichtert. 

Damit erschöpft sich das neue Gesetz jedoch nicht. Denn im Bereich der wissenschaftlichen Forschung sind ebenfalls wichtige Nutzungsmöglichkeiten hinzugekommen, welche die praktische Arbeit erheblich erleichtern. Zu nennen sind hier Befugnisse privilegierter Forscherteams. 

Kern der Reform und des Web-Seminars sind die Schranken des Urheberrechts, konkret Vorschriften mit den gesetzlich erlaubten Nutzungen von geschützten Werken im Rahmen von Lehre und Forschung. Auch auf das Zitatrecht und die urheberrechtliche freie Nutzung wird zur Abrundung eingegangen.

Inhalte

  • Vorstellung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Rechte des Urhebers
  • Erlaubte Nutzungshandlungen
  • Zitatrechte & Freie Nutzungen in Abgrenzung zur abhängigen Bearbeitung von Vorlagen

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 03. November 2025 möglich:


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Termin

  • 04.11.2025 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)

Claudia Holthaus

akademie@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund innovation2business.nrw wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.