Exportkontrolle und Technologietransfer

28.03.2023
Nr.: A-015

Überblick, wichtige Neuerungen und Praxisteil in Arbeitsgruppen - Teilnahme vor Ort oder online (in Teilen) möglich

Die Exportkontrolle ist für Unternehmen und Konzerne be­reits seit Jahren ein wichtiges Thema. Aufgrund der technolo­gischen gepaart mit den weltpolitischen Ent­wicklungen gewinnt die Exportkontrolle auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen immer mehr an Bedeutung.

Die Exportkontrolle macht es aus, dass diese (wie auch andere Rechtsgebiete) nicht „in Stein gemeißelt ist“. Die Gesetze und rechtlichen Vorgaben ändern sich regelmäßig, entweder durch neue Beschränkungen zu Lasten der von der Exportkontrolle betroffenen Einrichtungen oder durch die Verabschiedung von Vereinfachungen zugunsten dieser.  Teilweise handelt es sich um nur minimale Änderungen. Teilweise finden ganzheitliche Gesetzesreformen statt.  

Auch das Jahr 2022 hat Änderungen in der Exportkontrolle mit sich gebracht. Zu nennen sind die Reform der Dual-Use-Verordnung sowie Änderungen von Embargobestimmungen, insbesondere Russland und den Iran betreffend.

Neben den gesetzlichen Änderungen sind auch verschiedene Urteile zur Exportkontrolle ergangen, die für die Praxis von nicht unerheblicher Relevanz sind, wie z.B. der Umgang mit der Auskunft zur Güterliste, die Kündigung eines Vertrages für den Fall der Listung des Geschäftspartners etc.

Ziel dieses Web-Seminars ist es, die Änderungen und deren Auswirkungen auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen darzustellen. Auch soll ein kurzer Blick auf noch anstehende Änderungen geworfen werden.

Inhalte

  • Verbote und Genehmigungspflichten
    • Sanktionslisten
    • Länderembargos
    • Gelistete Güter (insbesondere Dual-Use)
    • Technologietransfer   
  • Folgen von Verstößen
  • Organisation der Exportkontrolle
  • Bearbeitung praktischer Beispielsfälle
  • Diskussion aktueller Fragestellungen

Teilnahme

Die Teilnahme ist sowohl vor Ort in Mülheim bei PROvendis als auch (in Teilen) online möglich. Der Online-Teil umfasst den theoretischen Teil am Vormittag. In Präsenz werden im praktischen Teil am Nachmittag zusätzlich Beispiele und Fragen behandelt. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Bitte wählen Sie bei der Anmeldung entsprechend aus.

Teilnahmegebühren:
Teilnahme Präsenz inkl. Workshop, ganztägig und vor Ort in Mülheim Ruhr bei PROvendis (Mittagsimbiss inkl.):
487,00 EURO zzgl. MwSt. / Person
419,00 EURO zzgl. MwSt. / Person, ermäßigt für PROvendis-Kunden

Teilnahme nur online am Vormittag:
285,00 EURO zzgl. MwSt. / Person
259,00 EURO zzgl. MwSt. / Person, ermäßigt für PROvendis-Kunden

Die Anmeldung ist bis zum 24. März 2022 möglich:


Jetzt anmelden

Termin

  • 28.03.2023 09:30 - 15:00 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

PROvendis GmbH
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim an der Ruhr


Referent*innen

Dr. Talke Ovie (Rechtsanwältin der Kanzlei HARNISCHMACHER LÖER WENSING Rechtsanwälte PartGmbB)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.