Urheberschutz Computerprogramme & Software - Teil 1 & 2

20.11. - 27.11.2024
Nr.: A-034

Das Kompaktseminar (Teil 1 und 2) gibt eine Einführung in die Themen Urheberschutz von Computerprogrammen und Software, computerimplementierte Erfindungen, „Künstliche Intelligenz „KI“ und deren Patentierbarkeit sowie Open-Source-Software.

Inhaltlich werden den Teilnehmenden verschiedene Konstellationen von Urhebergemeinschaften und Bearbeiterurheberschaften mit den Rechten und Pflichten der Programmierenden vorgestellt.

Weiterhin werden Aspekte der Lizenzierbarkeit, Schutzfähigkeit und Marktfähigkeit sowie unterschiedliche Lizenz- und Verwertungsmodelle aufgezeigt. Dabei werden ebenfalls Copyleft-Effekte und mögliche Haftungsrisiken beleuchtet. Hier sind insbesondere die Rechtssicherheit und eine geeignete Lizenzierung der Anwendung für eine erfolgreiche Verwertung von großer Bedeutung und zwingend erforderlich.

Inhalte:

Urheberrecht (Teil 1)

  • Entstehen des Urheberschutzes bei Computerprogrammen
  • Rechte des Urhebers und des Erwerbers
  • Programmierer als Urheber
  • Urheberschaften im Bereich der Programmierung
  • Open-Source-Prinzip aus rechtlicher Sicht

Software (Teil 2)

  • Open-Source-Software
  • Copyleft-Effekt / Haftungsrisiken
  • Quelloffene Software / freie Software
  • Ist „KI“ patentierbar?
  • Softwarelizenzmodelle
  • Software im Produkt / Verwertbarkeit

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Teilnahmegebühren: 238,00 EURO zzgl. MwSt. pro Person | ermäßigt 216,00 EURO zzgl. MwSt. pro Person 

Die Anmeldung ist bis zum 19. November 2024 möglich:


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Termin

  • 20.11.2024 10:00 - 11:00 Uhr
  • 27.11.2024 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Salih Çakmak (Innovationsmanager der PROvendis GmbH)
Dr. Nicolas Menzel (Innovationsmanager der PROvendis GmbH)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.