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Sanktionen / Exportkontrolle / Technologietransfer

07.07.2026
Nr.: A-060

Russland 2.0, die Rückkehr des Iran-Embargos, neue Dual-Use-Güter und der weltweite Rüstungsgüter-Boom verschärfen die Anforderungen an Sanktionen, Exportkontrolle und Technologietransfer erheblich. Besonders Hochschulen, Forschungseinrichtungen und technologieorientierte Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus regulatorischer und strafrechtlicher Risiken.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen rund um das Russland- und Belarus-Embargo, mittelbare Verbote, Umgehungstatbestände, No-Russia-/No-Belarus-Klauseln sowie Meldepflichten gegenüber dem BAFA. Zudem gewinnen das erneut verschärfte Iran-Embargo, neue Dual-Use-Regelungen und technische Entwicklungen im Defense-Bereich weiter an Bedeutung.

Dabei geht es oftmals nicht mehr nur darum, Verstöße zu verhindern, sondern mit vermeintlichen Verstößen umzugehen, da Kenntnis darüber erlangt wird, dass die gelieferte Ware, Software oder Technologie nach Russland gelangt ist und ob diese Kenntnis dem BAFA gemeldet werden muss. Auch das Iran-Embargo spielt aktuell wieder eine Rolle. Zum 30.09.2025 hat die EU die 2016 mit dem JCPOA ausgesetzten restriktiven Maßnahmen wieder in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu Russland sieht das Iran-Embargo Verbote bezogen auf iranische Personen vor. Nach Anpassung der Dual-Use-Güter-Listen aufgrund der weltpolitischen Lage nehmen Lieferungen, aber auch technische Entwicklungen im Defense-Bereich zu. Damit Sanktionen und Regularien der Exportkontrolle eingehalten werden, wurde EU-weit das Straf- und Bußgeldrecht reformiert, auch in Deutschland. 

Ziel des Workshops ist es, die aktuellen Themen, Änderungen und deren Auswirkungen auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen darzustellen, vor allem anhand von Beispielen. Auch soll ein kurzer Blick auf Rechtsprechung gelegt werden. 

Inhalte

  • Personenembargos
  • Länderembargos
  • Exportkontrolle
  • Dual-Use-Güter
  • Rüstungsgüter
  • Reform des Straf- und Bußgeldrechts

Teilnahme

Der Workshop findet in Mülheim bei PROvendis statt. Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühren
ganztägig und vor Ort in Mülheim Ruhr bei PROvendis:
487,00 EURO zzgl. MwSt. / Person
419,00 EURO zzgl. MwSt. / Person, ermäßigt für PROvendis-Kunden

Die Anmeldung ist bis zum 02. Juli 2026 möglich:


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Termin

  • 07.07.2026 09:30 - 15:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

PROvendis GmbH
Schloßstraße 11-15
45468 Mülheim an der Ruhr


Referent*innen

Dr. Talke Ovie (Rechtsanwältin der Kanzlei HARNISCHMACHER LÖER WENSING Rechtsanwälte PartGmbB)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.