Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu. Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.
Inhalte
- Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung auf Personenfotos aus?
- Wann erlaubt das Kunsturhebergesetz eine Nutzung von Bildnissen ohne Erlaubnis der abgebildeten Person?
- Können Einwilligungen in die Anfertigung und Nutzung von Personenfotos widerrufen werden?
- In welchem Verhältnis steht das Recht des Fotografen zum Recht am eigenen Bild?
Infos zur Veranstaltung
Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
Veranstalter: PROvendis GmbH
Referentin: Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)
Für Wissenschaftler*innen, deren Hochschule Mitglied des NRW Hochschul-IP* ist, ist die Teilnahme kostenfrei!
Die Anmeldung ist bis zum 17. März 2021 hier möglich: