Sind Sie Wissenschaftler*in an einer Hochschule und haben Interesse an einer Förderung?

 

Das GO-Bio initial-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist eine zweistufige Fördermaßnahme im Life Science-Bereich für die Dauer einer einjährigen Sondierungsphase und einer zweijährigen Machbarkeitsphase. Es winken bis zu 1,1 Millionen Euro Fördergeld plus 20% Overhead! 

  • Was wird gefördert? Fuzzy Front End of Innovation“, sehr frühe Projekte aus dem Life Science-Bereich in der Ideen- und Findungsphase.
  • Wer wird gefördert? Personen in einer beruflichen (Um-)Orientierungsphase: Masteranden, Doktoranden, Postdocs, auch berufserfahrene Personen, die eine neue Perspektive suchen, jedoch keine „etablierten“ Akademiker*innen. Gefördert werden Einzelpersonen oder auch Teams.
  • Übergeordnetes Ziel: Transfer vielversprechender Ideen in die Anwendung. Konkret: Schärfung und Weiterentwicklung von Projektideen, um hierdurch Anschlussfähigkeit an andere Förderprogramme herzustellen, insbesondere im Hinblick auf spätere Gründungen der geförderten Wissenschaftler*innen.
  • Zeitraum: Projektskizzen können einmal jährlich, jeweils zum 15. Februar eingereicht werden. Der nächste Termin ist der 15. Februar 2025.

GO-Bio initial-Förderung auf einen Blick

Für die Bewerbung um eine Förderung muss eine Projektskizze eingereicht werden, in welcher vor allem die Projektidee und die Motivation beschrieben werden.

Deadline für die Einreichung ist jeweils der 15.02.

Weitere wichtige Daten:

15.04. Auswahl Sondierungsprojekt
15.05. Vollantrag Sondierungsphase

Die Sondierungsphase dient der Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie in Form eines Businessplans mit Marktbetrachtungen und der Zusammenstellung eines potenziellen Gründungsteams der Antragsteller*innen. Aufgrund dieses Businessplans erfolgt die Bewertung und Bewilligung für die Machbarkeitsphase.

Wichtige Daten:

01.10. Start Sondierungsphase
15.05. Antrag Machbarkeitsphase
15.06. Auswahl Machbarkeitsphase mit Pitch beim Projektträger

In dieser Phase soll binnen 24 Monaten die Weiterentwicklung bis hin zu „proof of concept“ erfolgen, begleitet unter anderem von:

  • experimenteller Laborarbeit
  • der Anmeldung von Schutzrechten
  • FtO-Analysen
  • der Komplettierung des Gründungsteams

01.10. Start Machbarkeitsphase


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