Fällt meine Forschung unter das Nagoya-Protokoll?

Information & Unterstützung rund um Access and Benefit-Sharing

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen und regelt den Zugriff auf genetische Ressourcen. Grundlage des am 12. Oktober 2014 in Kraft getretenen Nagoya-Protokolls ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 (Convention on Biological Diversity, CBD). Eines der Ziele ist, dass sich die Nutzung genetischer Ressourcen insbesondere auch für die Herkunftsländer dieser rentiert.

Rechtliche Pflichten bei Forschung mit Nagoya-Relevanz

Ob ein Forschungsvorhaben unter das Nagoya-Protokoll fällt, richtet sich danach,

  • um welche Ressource es sich handelt,
  • wo der Zugang zu ihr erfolgt
  • und welche Art der Forschung an dieser durchgeführt wird. 

Wenn ein Forschungsprojekt unter Nagoya fällt, verpflichtet das Nagoya-Protokoll dazu, dass der Zugang zu der Ressource im Einklang mit eventuellen Genehmigungserfordernissen des Herkunftslandes erfolgt. In der Regel ist mit dem Land, aus dem die Ressource stammt, im Vorfeld des Projektes ein Abkommen zu treffen. Das Abkommen beinhaltet die Aspekte PIC (Prior Informed Consent) and MAT (Mutually Agreed Terms) – man spricht vom Access and Benefit-Sharing. Geregelt wird, unter welchen Bedingungen der Zugang zum Material erfolgt, im Besonderen auch, wie das Geberland an den Ergebnissen des Forschungsprojektes und deren Verwertung partizipiert. Die Beteiligung kann monetäre und nicht-monetäre Komponenten enthalten, so z.B. die enge Einbindung von Partnern der Herkunftsländer in die Forschungsaktivitäten.

Unser Service zum Nagoya-Protokoll

PROvendis bietet Forschenden an NRW-Hochschulen Schulungen an, um für das Thema Nagoya zu sensibilisieren und informieren. Weiterhin unterstützen wir bei der Bearbeitung von Nagoya-Projekten. Das heißt:

  • Wir prüfen Forschungsvorhaben auf Nagoya-Relevanz.
  • Wir vereinbaren Bedingungen für Access and Benefit-Sharing.
  • Wir dokumentieren den Vorgang vollständig für die Behörden

Sie möchten einen Schulungstermin vereinbaren oder benötigen individuelle Beratung? Jürgen Walkenhorst steht Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Jürgen Walkenhorst

jw@provendis.info
+49 208 9410537

Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW fördert die Dienstleistung als Pilotprojekt.