Designrecht Grundlagen
Das Web-Seminar gibt eine Einführung in den designrechtlichen Schutz von Forschungsergebnissen. Dieses formale Schutzinstrument ist offen für eine beeindruckende Vielfalt von Schutzgegenständen und somit von großer Bedeutung für Hochschulwissenschaftler*innen.
Darunter fallen beispielsweise Gebrauchsprodukte, Grafiken, Bildschirmoberflächen, Layouts und Bauten.
Mit nur einer Anmeldung kann man hier mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster sehr kostengünstig einen Schutz in der gesamten europäischen Union erreichen. Das sogenannte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ermöglicht Schutz sogar ohne Anmeldung und kostenfrei durch eine bloße Erstveröffentlichung innerhalb der EU.
Vor den Gerichten sind Designs sehr gut zu verteidigen, denn an das Schutzkriterium der Eigenart werden deutlich geringere Anforderungen gestellt als an die im Urheberrecht erforderliche Individualität. Das für eine Durchsetzung notwendige „eigene Gesicht“ von Designs wird im Vergleich zu vorbekannten Gestaltungen in der Regel erkannt, natürlich unter der Voraussetzung, dass vor einer Anmeldung Recherchen nach älteren Designs durchgeführt wurden.
Eingetragene Designs können schließlich als eigenständiges oder zusätzliches Schutzrecht verwertet werden.
Inhalte
- Welche Gestaltungen sind dem Design zugänglich?
- Welche Kriterien muss ein Design erfüllen?
- Wo können Designs angemeldet werden?
- Was muss ich vor und bei der Anmeldung beachten?
- Welche Kosten entstehen?
- Was bedeutet das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
- Wann greift eine andere Gestaltung in den Schutzumfang eines Designs ein?
Infos zur Veranstaltung
Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Die Anmeldung ist bis zum 30. Mai 2023 möglich:
Jetzt anmelden
Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.
Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.