Patentrecht Grundlagen

26.09.2023
Nr.: N-037

Technische Erfindungen sind in der Wissenschaft von großer Bedeutung. Daher ist ein gesetzlicher Schutz vor der ungenehmigten Nutzung durch Dritte in Form eines Patents (national oder auch international) wichtig.

Das Web-Seminar gibt als Einstieg einen kurzen allgemeinen Überblick über die wichtigsten geistigen Schutzrechte und stellt diese vergleichend nebeneinander. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt im Weiteren dann aber auf dem Patent und dem Patentierungsprozess.
Unter welchen Voraussetzungen Erfindungen zum Patent an­gemeldet werden können, ist gesetzlich geregelt. Für Vorrichtungen, Stoffe und Verfahren kann ein Patent erteilt werden, wenn alle dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Absolute Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit sowie Ausführbarkeit sind dabei die entscheidenden Kriterien.

Das Web-Seminar informiert die Teilnehmer*innen über diese prinzipiellen Voraussetzungen der Patentfähigkeit und über die Grenzen des Patentschutzes. Des Weiteren werden Grundlagen zum Patentanmeldeverfahren und zum Patentaufbau vermittelt.

Inhalte

  • Welche geistigen Schutzrechte gibt es?
  • Voraussetzungen für die Patentierbarkeit
  • Kurzbeschreibung Patentaufbau
  • Einblick in das Patentanmeldeverfahren
  • Schutzwirkung von Patenten

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 19. September 2023 möglich:


Jetzt anmelden

Termin

  • 26.09.2023 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Dr. Joachim Kaiser (Innovationsmanager der PROvendis GmbH)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.