Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Für die Hochschulangehörigen an Hochschulen hat das seit 2018 geltende Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) spürbare Handlungsfreiräume und Rechtssicherheiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit von Lehrveranstaltungen mit sich gebracht.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsentation von Arbeitsergebnissen und die Weiternutzung von Lehrmaterialien durch einen größeren Kreis von Personen wurden erleichtert. Damit erschöpft sich das neue Gesetz jedoch nicht. Denn im Bereich der wissenschaftlichen Forschung sind ebenfalls wichtige Nutzungsmöglichkeiten hinzugekommen, welche die praktische Arbeit erheblich erleichtern. Zu nennen sind hier Befugnisse privilegierter Forscherteams.
Kern der Reform und des Web-Seminars sind die Schranken des Urheberrechts, konkret Vorschriften mit den gesetzlich erlaubten Nutzungen von geschützten Werken im Rahmen von Lehre und Forschung. Auch auf das Zitatrecht und die urheberrechtliche freie Nutzung wird zur Abrundung eingegangen.
Inhalte
- Vorstellung urheberrechtlich geschützter Werke
- Rechte des Urhebers
- Erlaubte Nutzungshandlungen
- Zitatrechte & Freie Nutzungen in Abgrenzung zur abhängigen Bearbeitung von Vorlagen
Infos zur Veranstaltung
Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Die Anmeldung ist bis zum 5. Dezember 2023 möglich:
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Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.
Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.