Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

12.12.2023
Nr.: N-043

Für die Hochschulangehörigen an Hochschulen hat das seit 2018 geltende Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) spürbare Handlungsfreiräume und Rechtssicherheiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit von Lehrveranstaltungen mit sich gebracht.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsenta­tion von Arbeitsergeb­nissen und die Weiternutzung von Lehr­materia­lien durch einen größeren Kreis von Personen wurden erleich­tert. Damit erschöpft sich das neue Gesetz jedoch nicht. Denn im Bereich der wissenschaftlichen Forschung sind ebenfalls wichtige Nutzungsmöglichkeiten hinzugekommen, welche die praktische Arbeit erheblich erleichtern. Zu nennen sind hier Befugnisse privilegierter Forscherteams.

Kern der Reform und des Web-Seminars sind die Schran­ken des Urheberrechts, konkret Vorschriften mit den ge­setzlich er­laubten Nutzungen von geschützten Werken im Rahmen von Lehre und For­schung. Auch auf das Zitatrecht und die urhe­berrechtliche freie Nutzung wird zur Abrundung eingegangen.

Inhalte

  • Vorstellung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Rechte des Urhebers
  • Erlaubte Nutzungshandlungen
  • Zitatrechte & Freie Nutzungen in Abgrenzung zur abhängigen Bearbeitung von Vorlagen

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 5. Dezember 2023 möglich:


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Termin

  • 12.12.2023 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.