Urheberrecht Grundlagen

23.10.2023
Nr.: N-045

Das Web-Seminar vertieft den im Grundlagen-Web-Seminar Fit for All IP vorgestellten urheberrechtlichen Schutz von Entwicklungsergebnissen. Der Kanon möglicher Schutzgegenstände ist erstaunlich groß. Er umfasst Texte, Sprachwerke, Grafiken, Fotos, Filme, Choreographien, Architektur, bildende Kunst, Gebrauchsprodukte sowie wissenschaftliche und technische Darstellungen.

In dieser Work Out Veranstaltung werden die jeweiligen Schutzkriterien und die Rechte der Urheber erläutert.
Anhand von Fällen aus der Rechtsprechung wird zudem der Frage nachgegangen, wie weit der Abstand zu vorbekannten Werken sein muss, damit das eigene Entwicklungsergebnis davon unabhängig ist und einer sicheren Vermarktung zugeführt werden kann.

Die Teilnehmer*innen werden insgesamt erfahren, welche Vorteile aus dem Urheberrechtsschutz entstehen können.
Wer in den Grundzügen damit vertraut ist, wird über ein neues IP-Tool verfügen und dieses kreativ einsetzen können.

Inhalte

  • Vorstellung urheberrechtlich geschützter Werke mit ihren differenzierten Schutzkriterien
  • Persönlichkeits- und Verwertungsrechte des Urhebers
  • Zugriff auf Vorlagen und Pflicht zum Abstand

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 16. Oktober 2023 möglich:


Jetzt anmelden

Termin

  • 23.10.2023 10:00 - 11:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Dr. Sabine Zentek (Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht)

Claudia Holthaus

ho@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.