Verträge für Forschungsprojekte Teile 1 & 2

05.12. - 12.12.2024
Nr.: N-075

Geheimhaltung, Kooperation, Lizenz, MTA & Co.

In diesem zwei geteilten Web-Seminar wird Forschenden, Gründenden und Mitarbeitenden in Transfer- und Drittmittelabteilungen eine Basis-Einführung ins Vertragsrecht gegeben. Welche Verträge gibt es und worauf muss ich achten?

Im Technologietransfer gehören eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge zum Tagesgeschäft. Viele Forschungsergebnisse sind werthaltig und sollten daher durch den richtigen Vertrag geschützt und optimal vermarktet werden. Dafür müssen die jeweiligen Zielsetzungen sowie die Eigentums- und Nutzungsrechte vertraglich verhandelt, rechtssicher gestaltet und entsprechend festgehalten werden.

Die einzelnen Vertragsarten und Vertragsinhalte werden praxisnah im Forschungsumfeld veranschaulicht.

Inhalte:

Teil 1 (5. Dezember 2024):

  • Einführung in das Vertragsrecht
  • Letter of Intent (LOI) + Vorvertrag
  • Optionsvertrag
  • Geheimhaltungsvertrag

Teil 2 (12. Dezember 2024):

  • Kooperationsvertrag
  • Kaufvertrag + Lizenzvertrag
  • Material Transfer Agreement (MTA)

Infos zur Veranstaltung

Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.

Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund NRW Hochschul-IP ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.

Die Anmeldung ist bis zum 4. Dezember 2024 möglich: 


Jetzt anmelden

Termin

  • 05.12.2024 11:00 - 12:30 Uhr
  • 12.12.2024 11:00 - 12:30 Uhr

Verfügbarkeit

Plätze frei

Ort

Web-Seminar


Referent*innen

Heike Huisken (Prokuristin und Syndikusrechtsanwältin der PROvendis GmbH)

Claudia Holthaus

nrwhip@provendis.info
+49 208 9410532

Noch gibt es keine einheitliche Regelung zum Gendern der diesem Seminar zugrunde liegenden Gesetzestexte. Um die Lesbarkeit zu verbessern, verzichten wir im Programm teilweise auf gendergerechte Sprache.

Der Verbund NRW Hochschul-IP wird durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert, Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.